Revision und Wartung

Die Prüfung des Blitzschutzsystems muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden (siehe DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) nationales Vorwort, Seite 2).

Eine Blitzschutzfachkraft (entsprechend DIN EN 62305-3 Beiblatt 3) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann.

Die Kriterien „fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen" gelten in der Regel als erfüllt, wenn eine mehrjährige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich des Blitzschutzes vorliegt. Die Bereiche Planung, Errichtung und Prüfung stellen unterschiedliche Anforderungen an die Blitzschutzfachkraft. Die Ansprüche an die einzelnen Bereiche werden im Beiblatt 3 der DIN EN 62305-3 qualifiziert aufgeführt.

Eine Blitzschutzfachkraft ist ein Sachkundiger. Er ist mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und Normen so vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand von technischen Arbeitsmitteln beurteilen kann.

Wiederholungsprüfung

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie sollen alle 1 bis 4 Jahre durchgeführt werden. Unten stehende Tabelle enthält Empfehlungen für die Intervalle zwischen den vollständigen Prüfungen eines Blitzschutzsystems unter durchschnittlichen Umgebungsbedingungen. Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, so gelten deren Fristen als Mindestanforderungen.

Sichtprüfung (Jahr)

Schutzklasse I und II: 1

Schutzklasse III und IV: 2

Umfassende Prüfung (Jahr)

Schutzklasse I und II: 2

Schutzklasse III und IV: 4

Umfassende Prüfung kritischer Systeme (Jahr)

Schutzklasse I und II: 1

Schutzklasse III und IV: 1

Größter Abstand zwischen Prüfungen des LPS entsprechend DIN EN 62305-3.

Anmerkung:
Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden. Der elektrische Test der Installationen sollte einmal im Jahr ausgeführt werden. Eine akzeptable Abweichung von diesem jährlichen Prüfplan wäre es, die Tests alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen, wo es sinnvoll erscheint die Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres zu messen, um so einen Hinweis auf jahreszeitbedingte Veränderungen zu bekommen.

Wartung

Die Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen ist aufeinander abzustimmen. So sollten für alle Blitzschutzsysteme neben den Prüfungen auch regelmäßige Wartungsroutinen festgelegt werden.

Die Häufigkeit der Durchführung von Wartungsarbeiten ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Witterungs- und umgebungsbezogenem Qualitätsverlust
  • Einwirkung von direkten Blitzeinschlägen und daraus entstandene mögliche Schäden
  • Schutzklasse der betrachteten baulichen Anlage

Die Maßnahmen der Wartung sollten differenziert für jedes Blitzschutzsystem festgelegt und fester Bestandteil des Gesamtwartungsprogrammes der baulichen Anlage werden.

Nachstehende Maßnahmen sollten eine Wartungsroutine enthalten:

  • Prüfen aller Leiter und Bauteile des Blitzschutzsystems
  • Messen des elektrischen Durchganges von Installationen des Blitzschutzsystems
  • Messen des Erdungswiderstandes der Erdungsanlage
  • Sichtprüfung aller Überspannungsschutzgeräte (bezieht sich auf Überspannungsschutzgeräte an den eingeführten Leitungen der Starkstromanlage und des Informationssystems) ob Beschädigungen oder Auslösungen vorliegen
  • Wiederbefestigung von Bauteilen und Leitern
  • Prüfung der unveränderten Wirksamkeit des Blitzschutzsystems nach zusätzlichen Einbauten oder Änderungen an der baulichen Anlage

Von allen Wartungsarbeiten sollten vollständige Aufzeichnungen erstellt werden.